Ausbildung / Lehrgänge
Grundausbildung
Modul 1&2 / 3&4
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Beginn der Ausbildung bei Erreichen des 17.Lebensjahres in der Jahreshälfte bei Lehrgangsbeginn und Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr
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Erhalt der Einsatzbekleidung zu Beginn von Modul 1&2
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Nach Bestehen der Module 1&2 und Mitgliedschaft in der JF: Erhalt eines DME und bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist die Teilnahme an Einsätzen möglich.
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Ohne vorherige Mitgliedschaft in der JF:
Erhalt eines DME nach Bestehen der Module 3&4 und bei Erreichen des 18. Lebensjahres ist die Teilnahme an Einsätzen ebenfalls möglich. Bei „Neueinsteigern“ ab dem 25.Lebenjahr sind Abweichungen in Absprache mit der Wehrleitung möglich.
Funksprecherlehrgang
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Nach Bestehen des Modul 3&4 möglich
Atemschutzgeräteträgerlehrgang
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Nach Bestehen des Funksprecherlehrgang möglich
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Gesundheitliche Eignung nach G26.3
Maschinist für Löschfahrzeuge
Truppführerlehrgang
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Besuch des Truppführerlehrgangs nach erfolgreicher Teilnahme am Funksprecher-, Atemschutzgeräteträger- und Maschinistenlehrgang sowie zwei Jahren Einsatzerfahrung.
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Teilnahme am Truppführerlehrgangs auch ohne G 26.3 Tauglichkeit und theoretischer Teilnahme am AGT-Lehrgang gemäß Vorgabe Kreis Minden-Lübbecke möglich
ABC I
Technische Hilfe (Straße)
Technische Hilfe (Wald)
Absturzsicherung
Fortbildung Atemschutz
Fortbildung Technische Hilfe
Lehrgänge am Institut der Feuerwehr NRW:
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Persönliche und fachliche Eignung, Entscheidung durch die Wehrleitung
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Besuch des „GF Basis-Lehrgangs“ möglich nach Absolvierung aller „Laufbahn-Fachlehrgänge“, Truppführerlehrgang, ABC I Lehrgang oder TF Fortbildung, Beförderung zum UBM und aktuelle G 26.3 Tauglichkeit
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Besuch des „ZF Basis-Lehrgangs“ erst nach regelhafter Beförderung zum OBM und mind. ein weiteres Jahr Einsatzerfahrung
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Besuch des „ZF Aufbau-Lehrgangs“ erst nach 1-jähriger praktischer Erprobungsphase
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Besuch des F/B V Teil 1 „Verbandsführer“ erst nach regelhafter Beförderung zum BI, Teilnahme am ZF Aufbau-Lehrgang und mind. 2 Jahren Einsatzerfahrung
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Möglichkeit der Teilnahme am Einsatzführungsdienst nach einem weiteren Jahr als BOI